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Eine Fischaufstiegsanlage an einem Wehr
Die Fischaufstiegsanlage an der Sachsenmühle ist ein gelungenes Beispiel für die Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. (Foto: Monika Hopf)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Fachberatung für Fischerei
Fischereirechtliche Fragen im Vollzug der Gesetze und Beratung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Arbeitsbereichsleiter
Dr. Thomas Speierl
Zimmer: F07 017
Telefon: 0921 7846-1500
Fax: 0921 7846-41500
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Als einzige fischereiliche Dienststelle in Oberfranken ist die Fischereifachberatung nach dem Bayerischen Fischereigesetz als Gutachter im Auftrag des Freistaates Bayern tätig, sobald fischereiliche Belange berührt werden.

Die Fachberatung für Fischerei wirkt als Träger öffentlicher Belange beim Vollzug zahlreicher Gesetze mit:

  • Bayerisches Fischereigesetz mit Landesfischereiverordnung
  • Bezirksfischereiverordnung
  • Bayerisches Wassergesetz
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Flurbereinigungsgesetz
  • Tierschutzgesetz
  • Fischseuchengesetz
  • Jagdgesetz
  • Naturschutzgesetze

Die Fischereifachberatung ist auch in den Vollzug und die Umsetzung zahlreicher Verordnungen der Europäischen Union eingebunden:

  • Europäische Wasserrahmenrichtlinie
  • FFH-Richtlinie und Natura 2000 Managementpläne
  • EU-Aalmanagement

Schwerpunkte sind

  • die Schaffung oder Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer.
  • die Reduzierung oder Verhinderung von Sedimenteinträgen in die Gewässer.
  • die Schaffung von Strukturvielfalt in den Gewässern im Rahmen von Renaturierungsarbeiten.

Die Fischereifachberatung vertritt die Belange der Fischerei, des Gewässerschutzes und des Fischartenschutzes. Die Besonderheiten der oberfränkischen Fischerei werden in der Bezirksfischereiverordnung berücksichtigt, die durch die Fischereifachberatung erarbeitet wird.