Der Bezirk Oberfranken ...

  • ist einer der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Bundesgebiet.
  • hat es sich in dieser Eigenschaft zum obersten Ziel gemacht, dem Empfänger von Sozialhilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
  • erfüllt als überörtlicher Sozialhilfeträger die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe.
  • ist Träger der Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz und der Maßnahmen nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz.
  • gewährt Hilfe zur Pflege für Personen, die infolge von Krankheit oder Behinderung nicht ohne Betreuung und Pflege leben können.
  • übernimmt die Zahlung von Eingliederungshilfen für behinderte Menschen.
  • zahlt sonstige Hilfen in anderen Lebenslagen, wie Blindenhilfe, Hilfe im Altenheim, Hilfe für Deutsche im Ausland oder Nichtsesshaftenhilfe.
  • erbringt im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereichs Leistungen des Freistaats Bayern nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz.

 

2007 Bezirk Oberfranken